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Informationsdienst Soziale Sicherheit
Von der Leyens »Rentenpaket«: Gut gemeint – schlecht gemacht
DGB: Vorschläge sind zur Bekämpfung der Altersarmut unzureichend
Armut bedroht sind – wie Lang-zeitarbeitslose, Erwerbsgemin-
Zuschuss zu Niedrig-Renten, etwas höhere Erwerbsminderungsrenten, höhere Zuverdienstmöglichkei- derte oder Personen mit Lücken
ten für Teilrentner, Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Anhebung des Reha-Deckels ab 2017. in den Erwerbsbiografien – wür-
Das sind die wichtigsten Inhalte des »Rentenpakets«, das Bundesarbeitsministerin Ursula von der den von den Reformplänen kaum
Leyen am 22. März vorgelegt hat.
etwas haben. Im ersten Jahr der Zuschussrente
Kern der geplanten Reform ist Entgeltpunkte verdoppelt. Statt
werden laut Ministerium nur gut
die »Zuschussrente«. Sie soll es derzeit etwa 288,50 Euro gäbe es
50.000 Neurentner von der Zu-
ab 2013 für manche Neu-Rentner dann rund 577 Euro.
schussrente profitieren. Von der
geben, die zwar lange gearbei- Die Zahlung dieses Zuschusses
Leyen rechnet allerdings damit,
tet, aber wenig verdient haben. ist allerdings an mehrere Bedin-
dass ihre Zahl »kontinuierich auf
Vorschlag gungen geknüpft:
rund 1,4 Mio. Personen im Jahr
vom September 2011 (s. SozSich
Versicherungs-/Beitragsjahre:
2030 wächst«. Diese hohe Zahl
9/2011) hat die Ministerin im jetz- Die Aufstockung gibt es nur für
ist für Annelie Buntenbach »nicht
tigen Entwurf zum »Gesetz zur langjährig Versicherte. Bis Ende
nachvollziehbar«.
Anerkennung der Lebensleistung 2022 reicht es, wenn Rentner
Der DGB bemängelt auch, dass
in der Rentenversicherung« eini- mindestens 40 Versicherungs-
die Zuschussrente »zu niedrig
jahre nachweisen können. Zeiten
bemessen ist«. Nach Abzug der
Ministerin von der Leyen
Durch die Zuschussrente soll eine der Ausbildung, registrierten Ar-
Kranken- und Pflegeversiche-
Mini-Rente aufgestockt werden: beitslosigkeit oder des Bezuges satzvorsorge begonnen werden rungsbeiträge blieben gerade auf maximal die Bezüge, die ein von Krankengeld werden dabei – sonst kommen die verlangten einmal 765 Euro übrig. In vielen Durchschnittsverdiener erwirbt, mitberücksichtigt. Unter den 40 fünf Jahre bis 2019 nicht zusam- Fällen wären die Rentner dann wenn er 31 Jahre lang Beiträge Jahren müssen mindestens 30 men.
doch noch auf die Grundsiche-
gezahlt hat (31 Entgeltpunkte). Beitragsjahre sein – dabei zählen
Anrechnung von Einkommen: Die rung im Alter angewiesen. o
Derzeit sind das rund 850 Euro.
auch Erziehungszeiten bis zum eigene Zusatzrente soll nicht auf
Die Aufwertung erfolgt für alle Ver- 10. Lebensjahr der Kinder mit. die Zuschussrente angerechnet
Mehr zum »Rentenpaket« auf dienste ab 1992. Für die Zeit davor Von denjenigen, die ab 2023 in werden. Auch nicht diejenige des
S. 2 und im nächsten Heft bleibt es bei der (alten) Regelung Rente gehen, werden 45 Versi- Ehepartners. So könnte ein Rent-
der Sozialen Sicherheit. der Rente nach Mindestentgelt- cherungsjahre – darunter 35 Bei- ner also z. B. 850 Euro Zuschuss-, punkten. Dadurch werden geringe tragsjahre – verlangt.
100 Euro Riester- und 200 Euro
Einkommen für die Rentenberech-
Zusätzliche Vorsorge: Wer 2019 Betriebs-Rente bekommen und
Aus dem Inhalt
nung um das 1,5-fache auf maxi- in Rente geht, muss nachweisen, behalten. Andere Einkommen mal 75 % des Durchschnittsver- dass er mindestens fünf Jahre zu- vermindern dagegen die Zu-
dienstes hochgewertet.
sätzlich mit einem staatlich geför- schussrente entsprechend. Auch
Für die Zeiten ab 1992 ist jetzt derten Vertrag (z. B. Riester-Ren- das Einkommen des Ehe- (nicht
Eingriffe des Bundes
sogar eine Hochwertung auf ma- te) vorgesorgt hat (dabei reicht aber eines eheähnlichen) Part-
minimieren Reserven Seite 3
ximal den Durchschnittsverdienst ein Beitrag pro Jahr). Danach ners soll angerechnet werden – (ein Entgeltpunkt) möglich. Aller- wird jedes Jahr ein Jahr mehr an und zwar ähnlich wie bei der Hin-dings erfolgt bestenfalls nur eine zusätzlicher Vorsorge verlangt. terbliebenenversorgung.
Verdoppelung der erworbenen 2020 sind es also bereits sechs,
Rente und Pfändung:
Rentenansprüche (Entgeltpunk- 2021 sieben Jahre usw. Ab 2049
Risikogruppen werden
Welche Regeln gelten? Seite 8
te). Bei z. B. nur durchschnittlich sollen dann 35 Jahre zusätzlicher
nicht erreicht
0,3 Entgeltpunkten pro Beitrags- Vorsorge notwendig sein. Vor »Die Vorschläge sind vielleicht
jahr würde also auf 0,6 Punkte 2019 soll es den Zuschuss auch gut gemeint, nur leider nicht gut pro Jahr aufgestockt. Wenn 35 ohne nachgewiesene zusätzli- gemacht«, so DGB-Vorstandsmit-
BSG schließt Schutzlücke
Beitragsjahre vorliegen, würde che Vorsorge geben. Allerdings glied Annelie Buntenbach. Dieje-
für arbeitslose
die Rente dann von 10,5 auf 21 muss spätestens 2014 mit der Zu- nigen, die im Alter besonders von
Schwangere
Was im »Rentenpaket« noch steckt: Weitere Eckpunkte
Künftig sollen alle hauptberuf-lich Selbstständigen zur obliga-
Das nun vorliegende »Rentenpaket« des Bundesarbeitsministeriums (s. S. 1) ist das Ergebnis des so torischen Absicherung verpflich-
genannten Rentendialogs (s. SozSich 9/2011). Bis zum Mai will von der Leyen eine Einigung im Bun- tet werden. Wie – privat oder
deskabinett erreichen. Das parlamentarische Verfahren soll in der zweiten Jahreshälfte laufen. 2013 gesetzlich – soll jedem selbst
sollen dann – neben der Zuschussrente – noch folgende weitere Änderungen in Kraft treten:
überlassen bleiben. Wer künftig keine Versicherung nachweisen
Erwerbsminderungsrente: Bis- mal so viel einnehmen können, tenversicherung (GRV) für Reha- kann, soll verpflichtet werden, in
her wird ein EM-Rentner so ge- wie ihr höchster Brutto-Verdienst Leistungen zur Verfügung hat, die GRV einzu zahlen.
stellt, als hätte er bis zum 60. in den letzten 15 Jahren betrug.
an der jährlichen Bruttolohn- Geplant sind hier großzügi-
Jahr weitergearbeitet. Nun soll
Ein Beispiel: Ein Durchschnitts- entwicklung. Insbesondere weil ge Übergangsfristen. Wer zur diese »Zurechnungszeit« (ab verdiener (Jg. 1949) bezog vor wegen der demografischen Ent- Einführung des Gesetzes das dem Beginn der EM-Rente bis Rentenbeginn 2.703 Euro. Mit 63 wicklung immer mehr Beschäf- 50. Lebensjahr erreicht hat, ist zum Ende der unterstellten Wei- nimmt er nach 43 Arbeitsjahren tigte im rehaintensiven Alter ab nicht betroffen. Für 30- bis un-terarbeit) schrittweise um zwei die Kombirente in Anspruch. Sie 45 sind, reichen die Reha-Mittel ter 50-Jährige sollen »weniger auf 62 Jahre angehoben werden. beträgt – bei einem Abschlag von schon länger nicht mehr aus. Ex- strenge Anforderungen an die Diese Anhebung soll parallel zur 8,1 % – 1.085 Euro. Folglich kann perten, Selbstverwaltungen der Vorsorge gestellt« werden. Die Erhöhung des gesetzlichen Ren- er maximal (2.703 – 1.085 =) GRV-Träger, Verbände und sogar Vorsorgeverpflichtung soll voll tenalters erfolgen. Damit würde 1.618 Euro hinzuverdienen. Ver- der Bundesrechnungshof (s. Soz- bei 30-Jährigen und Jüngeren sich 2013 die Zurechnungszeit dient er mehr, würde seine Rente Sich 6–7/2011, S. 220) fordern greifen. Sie sollen zur Basisab-erst um zwei Monate erhöhen, entsprechend gekürzt.
daher die Auf- bzw. Anhebung sicherung mindestens so viel
2014 um drei Monate usw. – erst Mit der höheren Zuverdienst- des Reha-Deckels.
einzahlen, dass nach 45 Versi-
2029 wäre sie dann zwei Jahre möglichkeit »macht die Bundes- Erst ab 2017 soll nun ein »atmen- cherungsjahren ein Leistungsan-länger. Zwei Jahre mehr brin- regierung einen Schritt in die der Deckel« geschaffen werden. spruch oberhalb des Grundsiche-gen nach DGB-Berechnungen richtige Richtung«, meint Bun- Entsprechend der Zahl der Men- rungsniveaus besteht. Dazu sind durchschnittlich etwa 45 Euro tenbach. Allerdings werde der schen, die ins rehaintensive Alter nach Schätzungen des Bundes-mehr Rente, ein Monat mehr Hinzuverdienst von Kombirent- kommen, sollen ab 2017 zusätz- arbeitsministeriums monatliche Zurechnungszeit aber nur zwei nern höchstens für einige Jahre liche Mittel für Reha-Leistungen Beiträge zwischen 250 und 300 bis drei Euro. »Das reicht über- ihre Einkommenssituation posi- zur Verfügung stehen. Im Jahr Euro notwendig. ohaupt nicht aus«, so Annelie tiv beeinflussen. »Die Abschläge 2020 sollen diese Zusatzgelder Buntenbach vom DGB. Bislang von bis zu 14,4 % wegen vorgezo- eine »Größenordnung« von 200
wird die Zurechnungszeit auf Ba- genem Rentenbeginn hingegen Millionen Euro erreichen – und sis des Durchschnittsverdienstes mindern die Altersrente in erheb- danach wieder sinken.
»Eine Absicherung Selbst-
während des Erwerbslebens vor lichem Umfang.«
Angesicht der weiter steigenden
ständiger macht nur inner-
Eintritt der Erwerbsminderung
Reha-Bedarfe fordert der DGB
halb des gesetzlichen Renten-
bewertet. Künftig sollen die letz-
Freiwillige Zusatzbeiträge der eine »umgehende Veränderung
versicherungssystems einen
ten vier Jahre aus der Bewertung
Arbeitgeber: Zukünftig sollen der Dynamisierungsregel, bei
Sinn«, meint ver.di-Bundes-
herausfallen, wenn festgestellt Arbeitgeber für ihre Beschäf- der die bedarfssteigernden Fak-
vorstandsmitglied Elke Han-
wird, dass dort – z. B. wegen ge- tigten zusätzliche Beiträge zur toren (Alterung der Gesellschaft,
nack. Nur so könne z. B. ab-
sundheitlicher Einschränkungen Rente entrichten können – bis zunehmende Chronifizierung von
gesichert werden, dass auch
– weniger verdient wurde.
zum 1,5-fachen des tatsächlichen Krankheiten, präventive Aufga-
Selbstständige gegen Risiken
Entgelts und maximal bis zur ben der Rentenversicherung)
wie Erwerbsminderung ab-
Kombirente: Diese soll es künftig Beitragsbemessungsgrenze. Da- berücksichtigt werden müssen«.
gesichert seien. Außerdem
anstelle der bisherigen Teilrente durch würden sich die späteren
fordert ver.di, dass auch die
geben. Die Kombirente ist – im Renten der Betroffenen erhöhen.
Altersvorsorge Selbstständiger:
Auftraggeber von Selbststän-
Gegensatz zur Teilrente – als Voll- Die Tarifpartner sollen so – ähn- Etwa drei Mio. Selbstständige
digen mit zur Finanzierung
rente konzipiert und kann frü- lich wie auch bei der Kombirente sind nach Angaben der Bundes-
ihrer Altersvorsorge herange-
hestens in Anspruch genommen – Raum für die individuelle Gestal- regierung derzeit nicht obligato-
zogen werden. Insbesondere
werden, wenn Anspruch auf eine tung und Finanzierung der Über- risch in einem öffentlich-recht-
gering verdienende Selbst-
vorgezogene Altersrente besteht gänge in den Ruhestand bekom- lichen Alterssicherungssystem
ständige seien mit einer ein-
(in der Regel ab 63). Dann gibt men (s. dazu auch SozSich 3/2012, versichert. Etliche von ihnen
seitig finanzierten Pflicht-
es aber auch die entsprechen- S. 102; SoSi
plus 11/2011, S. 3).
sind aber privat abgesichert.
Vorsorge überfordert. Eine
den Abschläge. Durch stufenlose
Den meisten Selbstständigen in
Beteiligung der Auftraggeber
Kombinationsmöglichkeiten von
Reha-Budget: Bisher orientiert Deutschland ist weitgehend frei-
gibt es bereits bei der Künst-
Rente und (Teilzeit-)Arbeit sollen sich die Entwicklung des Bud- gestellt, ob und wie sie für das
lersozialversicherung.
Kombirentner insgesamt maxi- gets, das die gesetzliche Ren- Alter vorsorgen.
Rentenversicherung:
Eingriffe des Bundes minimieren Reserven
Die Bundesregierung hat sich bei der Grundsicherung im Alter fi-ihren Haushaltsberatungen dar- nanziert werden. Ursprünglich auf verständigt, den Bundeszu- war geplant, zumindest die Zu-
schuss zur gesetzlichen Renten- schussrente allein aus Steuer-versicherung (GRV) im nächsten mitteln des Bundes zu finanzie-
Jahr um eine Mrd. Euro zu kürzen. ren (s. SozSich 9/2011, S. 291). In den Folgejahren soll die Kür- Schließlich ist die Bekämpfung zung sogar 1,25 Mrd. Euro betra- von Armut ja auch eine gesamt-gen. Außerdem will die Koalition, gesellschaftliche Aufgabe. den GRV-Beitragssatz, der erst Durch eine Beitragssatzsenkung Anfang dieses Jahres um 0,3 Pro- »werden die Reserven der Ren-zentpunkte gesenkt worden war, tenversicherung regelrecht ver-noch einmal reduzieren: Anfang pulvert«, kritisiert der DGB. Nach 2013 soll er auf 19,2 % absinken Berechnungen der Bundesregie-
und bis 2020 auf diesem Niveau rung wird die Nachhaltigkeits-
Axel Esser (Hrsg.)
rücklage, die für Ende 2012 auf
Der DGB lehnt beides ab. Er sieht 27,4 Mrd. Euro geschätzt wird,
Offensive Methoden gegen
vielmehr die Notwendigkeit, die auf 5,3 Mrd. Euro (0,24 Monats-
psychische Gewalt amArbeitsplatz
Rentenleistungen – insbesonde- ausgaben) im Jahr 2020 zusam-
2012. 310 Seiten, gebunden
re für Jüngere – deutlich zu ver- menschmelzen (s. Abb.).
bessern. Denn es sei absehbar, »Wenn die Koalition den Beitrag
dass aufgrund des wachsenden 2013 auf 19,2 % senkt, sind in-Niedriglohnsektors und der be- nerhalb weniger Jahre alle Hand-
Das »Werkbuch Mobbing« versammelt erstmalig die wirkungsvollsten
reits beschlossenen Absenkung lungsspielräume verschwunden
Maßnahmen gegen Mobbing im Arbeitsleben in einem Band. Es
des Rentenniveaus in Zukunft und ab 2021 droht ein regelrech-
vermittelt vielfältige Anregungen für die betriebliche und außer-
vielen Arbeitnehmern Alters- ter Beitragsschock«, so der DGB:
armut drohe. »Daran ändern 2021 müsste der Beitragssatz auch die Vorschläge der Bundes- um einen ganzen Prozentpunkt
In Deutschland hat sich innerhalb der letzten Jahre eine vielfältige,
regierung im Rahmen des Ren- (auf dann 20,2 %) angehoben
informelle Infrastruktur gegen Mobbing & Co. entwickelt. Sie
tendialogs nichts.«
werden. 2025 wäre eine weitere
kompensiert durch praktische Aktivitäten das Versäumnis der Politik,sich diesem Thema gesetzgeberisch zu stellen. Im vorliegenden
Das nun vorgelegte »Renten- Erhöhung auf 20,9 % und 2030
Werkbuch stellen 30 Vertreter unterschiedlichster Profession – Juristen,
paket« (s. S. 1 und 2) – mit der auf 22 % nötig. »Die Gefahr ist
Mediziner, Psychotherapeuten, Berater, Politiker, Betriebs- und
Zuschussrente zur Bekämpfung also groß, dass eine Beitrags-
Personalräte sowie weitere betriebliche Akteure – ihre Erfahrungen
von Altersarmut – soll vor allem senkung im Jahr 2013 zu einer
und Einschätzungen vor.
aus Mitteln der Rentenversi- zusätzlichen Rentensenkung ab cherung und Einsparungen bei 2021 führt«, fürchtet der DGB. o
In vielen Dienststellen und Betrieben sind inzwischen Betriebs- bzw.
Dienstvereinbarungen gegen Mobbing vereinbart worden. Das Buch
Abbildung: Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage
stellt »Leuchttürme« vor, in denen der »Partnerschaftliche Umgang
in Folge der Beitragssatzsenkung
am Arbeitsplatz« besonders erfolgreich und nachhaltig sichergestelltwerden konnte. Welche Maßnahmen haben sich bei der Präventionbewährt, welche bei der Lösung akuter Mobbingfälle? Wie entwickeltsich innerbetriebliche Kompetenz zum fairen Konfliktmanagement?
60424 Frankfurt am Main
Infotelefon: 0 69 / 79 50 10-20
Fax: 0 69 / 79 50 10-11
Quelle: DGB-Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik
April 2012
A s 02 11/77 78-1 11 A beatrice- (aba) A s 0 62 21/13 71 78-0 A Bundesverband
16.4.: Fachtagung »Runter vom [email protected] A www. [email protected] A www.aba- Versorgungszentren – Gesund-
Abstellgleis!« – Reduzierung der boeckler.de
heitszentren – Integrierte Versor-
Langzeitarbeitslosigkeit: mögli- 24.4.: Arbeitstagung/Abschluss- 3.–5.5.: 10. Deutscher Senioren- gung e. V. A s 0 30/2 70-1 59 50
che Wege und Strategien A Ort: workshop »Soziale Selbstver- tag »Ja zum Alter« A Ort: Ham- A [email protected] A www.bmvz.de
Nürnberg,
Caritas-Pirckheimer- waltung in der gesetzlichen burg, Congress Center A Veranst.: 22.5.: aba Forum Arbeitsrecht
Haus A Veranst.: Bundesverband Krankenversicherung
(GKV): Bundesarbeitsgemeinschaft der 2012 A Ort: Mannheim, Dorint
der Träger beruflicher Bildung Ökonomische und soziale Hand- Senioren-Organisationen (BAG- Kongresshotel A Veranst.: Ar-
(BBB) und Institut für Arbeits- lungsperspektiven für Versi- SO) A s 02 28/24 99-9 30 A dst@ beitsgemeinschaft für betriebli-
markt- und Berufsforschung (IAB) cherte und Arbeitnehmer« A Ort: bagso.de A www.bagso.de
che Altersvorsorge e.V. (aba) A s
A s 0 30/20 45 48-49 A lutz.kau- Berlin, Immobilienverwaltungs- 4./5.5.:
GKV-Selbstverwalte- 0 62 21/13 71 78-0 A info@aba-on-
be@bildungsverband A www.bil- gesellschaft der ver.di mbH A Ver- rInnentagung »Gemeinsam im line.de A www.aba-online.de
anst.: Hans-Böckler-Stiftung, und Wettbewerb. Gewerkschaftliche 22.–25.5.: 115. Deutscher Ärzte-
16./17.4.: Konferenz »Gesund- Universität der Bundeswehr Mün- Interessenvertretung für ge- tag A Ort: Nürnberg, Meistersin-
heitswirtschaft 2012 – Neue chen A thomas.wuestrich@unibw. setzlich Krankenversicherte« A gerhalle A Veranst.: Bundesärzte-
Machtfaktoren: Wie sich die Kräf- de A www.boeckler.de
Ort: Berlin-Pichelssee, IG Metall kammer A s 0 30/40 04 56-7 00 A
te im Gesundheitsmarkt verschie- 24.4.: Workshop der Kommission Bildungsstätte A Veranst.: Deut- [email protected] A www.bundesaerz-
ben« A Ort: Berlin, Bertelsmann- SGB II des Deutschen Sozialge- scher Gewerkschaftsbund A s tekammer.de
Repräsentanz A Veranst.: Fi- richtstages e. V. A Ort: Frankfurt 030/2 40 60-7 25 A maxi.spicker- 24.5.: Jahrestagung zum Thema:
nancial Times Deutschland A s a. M., Sozialgericht A Veranst.: [email protected]
»Personalisierte Medizin – der
0 40/3 19 90-2 17 A www.ftd.de/ Dt. Sozialgerichtstag e. V. A silke. 8.–10.5.: 79. Deutscher Fürsor- Patient als Nutznießer oder Op-
div/konferenzen/:ftd-konferen- [email protected] A getag »Ohne Bildung keine Teil- fer?« A Ort: Berlin, Berlin-Bran-
habe« A Ort: Hannover, Congress denburgische Akademie der Wis-
16./17.4.: 17. Deutscher Präventi- 26./27.4.: 7. Jahrestagung des Center A Veranst.: Deutscher Ver- senschaften A Veranst.: Deutscher
Ethikrat A s 030/2 03 70-2 42 A
onstag A Ort: München, Internati- Aktionsbündnis Patientensicher- ein für öffentliche und private Für- [email protected] A www.ethik-
onales Congress Center A Veranst.: heit e. V. »Patientensicherheit sorge e.V. A s 030/629 80-6 16 A rat.org
DPT – Deutscherpräventionstag in Aktion« A Ort: Berlin, andel's [email protected]
gGmbH A s 05 11/2 35 49 49 A Hotel A Veranst.: Aktionsbünd- A www.deutscher-fuersorgetag.de 24.5.: Tagung »Sterben, Erben,
[email protected] A www. nis Patientensicherheit e.V. A s
9.5.: 2. DGbV-Zukunftskongress
02 28/73 83 66 A info@aktions-
liche Selbstbestimmung und
»Bürger- und Patientenbeteili- öffentlich-rechtliches Sozialrecht
18.4.: Tagung »Gesundheits- buendnis-patientensicherheit.de gung im Gesundheitswesen. Ef- – Ein Widerspruch?« A Ort: Göttin-
förderung und Selbsthilfeför- A www.aktionsbuendnis-patien- fekte, Perspektiven und Grenzen« gen, PaulinerkircheA Veranst.: Ge-
derung« A Ort: Hamburg, Wi- tensicherheit.de
A Ort: Berlin, Newstand-Kongress- org-August-Universität, Institut für
chernsaal des Rauhen Hauses A 26./27.4.: 7. Europarechtliches Saal A Veranst.: Deutsche Ge- Arbeitsrecht A s 0551/397948 A
Veranst.: Behörde für Gesundheit Symposium A Ort: Erfurt, Bun- sellschaft für bürgerorientiertes [email protected] A
und Verbraucherschutz, Hambur- desarbeitsgericht A Veranst.: Bun- Versorgungsmanagement
gische Arbeitsgemeinschaft für desarbeitsgericht und Deutscher (DGbV) A s 030/45 47 58 20 A 30.5.–1.6.: 17. Internationale
Gesundheitsförderung e. V. und Arbeitsgerichtsverband e. V. A s [email protected] Konferenz der Versicherungsma-
KISS Hamburg Kontakt- und In- 03 61/26 36-12 07 A www.bag- A www.dgbv-online.de
thematiker und Statistiker der
formationsstellen für Selbsthilfe- symposion.de
10.–13.5.: 12. IOS Welt-Pflege- sozialen Sicherheit A Ort: Berlin
gruppen A s 0 40/2 88 03 64-0 27./28.4.: Kongress »Burnout- kongress A Ort: Luxemburg, Hémi- A Veranst.: Internationale Vereini-
A [email protected] A Prävention – Was Unternehmen cycle und Abbeye de Neumünster gung für soziale Sicherheit (ISSA)
tun müssen« A Ort: Berlin, Holi- A Veranst.: Internationale Orem und Deutsche Rentenversiche-
18.4.: Tagung »Inklusion, Teilha- day Inn City East A Veranst.: AHAB Society (IOS) und Ministère de rung Bund A www.issa.int/ger
be und Behinderung – Anfragen Akademie A s 0 30/98 60 19 97-0 la Sécurité sociale, Luxembourg
an die (Human-)Wissenschaften« A [email protected] A www. A s 0 03 52/2 47-8 62 02 A ser- Juni 2012
A Ort: Kassel, Universität A Ver- ahab-akademie.de/kongress
[email protected] A www. 4.6.: Tagung »Wie lassen sich
anst.: Fachbereich Humanwissen-
Pflege und Beruf vereinbaren?
schaften der Universität Kassel A Mai 2012
15.5.: Konferenz »Wo ist mein Strategien von Unternehmen« A
3./4.5.: 74. aba Jahrestagung Arzt? – Zur Sicherstellung der Ort: Berlin, Französische Fried-
19.4.: Fachtagung »Prekäre Ar- A Ort: Stuttgart, Kultur- & Kon- Versorgung im ländlichen Raum. richstadtkirche A Veranst.: Evan-
beitsverhältnisse« A Ort: Düs- gresszentrum Liederhalle A Ver- Versorgungsnotwendigkeiten gelische Akademie zu Berlin A s:
seldorf, Hans-Böckler-Stiftung A anst.: Arbeitsgemeinschaft für heute und künftig« A Ort: Berlin, 0 30/2 03 55-5 00 A eazb@eaber-
Veranst.: Hans-Böckler-Stiftung betriebliche Altersvorsorge e. V. Britische Botschaft A Veranst.: lin.de A www.eaberlin.de
DGB will Mini-Job-Mauer einreißen
Der DGB will die 400-Euro-Mauer die paritätische Finanzierung einreißen, hinter der »vor allem gelten.
Frauen in Kleinstarbeitsverhält- Außerdem will der DGB die pau-nissen gefangen sind«, wie es schale Arbeitgeber-Besteuerung
DGB-Vorstandsmitglied Annelie (zwei Prozent vom Lohn) von Buntenbach formulierte. Rund Mini-Jobs beenden. Sie sei ein
4,9 Mio. Arbeitnehmer/innen Anreiz zum Lohndumping. Die sind derzeit ausschließlich in Arbeitsverhältnisse sollen in das Mini-Jobs tätig (s. SoSi plus allgemeine Besteuerungssystem 1/2012, S. 2) und bekommen eingegliedert werden. Auch Ar-im Schnitt nur einen Lohn von beitnehmer sollen deshalb für 265 Euro (West) bzw. 215 Euro Verdienste aus Kleinstjobs Steu-(Ost). Wegen der gesetzlichen ern zahlen, wenn sie denn über-Regeln ist für sie ein Wechsel haupt insgesamt so viel verdie-in reguläre Beschäftigung er- nen, dass Steuerzahlungen fällig schwert. So arbeiten im Einkom- werden. Zur Anpassung schlägt
Rainer Rehwald / Gabi ReinekeElisabeth Wienemann / Eva Zinke
mensbereich bis 400 Euro 7,5 der DGB eine Übergangsfrist von
Mio. Beschäftigte, in der Gleit- bis zu drei Jahren vor. Sonderre-
zone zwischen 400 bis 800 Euro gelungen für ehrenamtliche Tä-
aber nur 1,3 Millionen.
tigkeiten in Sportvereinen oder
2., überarbeitete Auflage
Der DGB-Bundesvorstand hat Jugendgruppen sollen weiterhin
2012. 288 Seiten, kartoniert€ 24,90
am 6. März ein Konzept zur Neu- erhalten bleiben.
regelung von Kleinstarbeitsver- Wie wichtig eine bessere soziale hältnissen beschlossen. »Damit Absicherung von Mini-Jobber/
Suchtkrankheiten – ob Alkoholmissbrauch, Medikamentenabhängigkeit
wollen wir geringfügig entlohnte innen ist, machte Ende März die
oder beispielsweise Essstörungen – machen vor Werkstoren keinen Halt.
in Antwort der Bundesregierung
Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention und konkrete Hilfe im
echte Teilzeit umwandeln«, so auf eine Kleine Anfrage der Bun-
Einzelfall werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger.
destagsfraktion der Linken deut-
Der Ratgeber zeigt wirksame Wege, um bereits frühzeitig auf Auffällig-
Zentraler Punkt des Vorschlags: lich (BT-Drs. 17/8928): Danach
keiten am Arbeitsplatz reagieren zu können, und bietet Hilfen und
Bereits ab dem ersten verdienten erwirbt eine 400-Euro-Jobberin,
Lösungen für gefährdete Mitarbeiter. Die Autoren vermitteln dazu ge-
Euro – und nicht erst wie derzeit die ein Jahr tätig ist, im Jahr
zieltes Hintergrundwissen zu den unterschiedlichen Suchtmitteln und
ab 400,01 Euro – sollen Beschäf- 2012 gerade einmal einen Ren-
Prozessen (wie Alkohol, Nikotin, »Hirndoping«, illegale Drogen, aberauch Spielsucht und psychische Störungen) und unterstützen beim Um-
tigte voll sozialversichert sein.
tenanspruch von 3,11 Euro (bei
gang mit Suchtkranken im betrieblichen Alltag.
In einer Gleitzone bis 800 Euro einer eigenen Aufstockung des sollen die Beitragsanteile zur Rentenbeitrags wären es 4,06
Das Buch richtet sich gleichermaßen an Betriebsräte, Personalverantwort-
Sozialversicherung zwischen Ar- Euro). Würde sie 45 Jahre lang
liche, Suchtbeauftragte und betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfra-
beitgebern und Arbeitnehmern so weiterarbeiten, kämen gerade
gen, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Schwerbehindertenvertretungenund andere Interessierte.
ungleich verteilt werden. Die einmal 139,95 (bzw. 182,70) Euro heute schon bestehende Gleit- Rente zusammen. Die Altersar-
Es enthält praktische Anleitungen für die Einführung eines betrieblichen
zone, bei der die Arbeitgeber ins- mut ist also vorprogrammiert … o
Suchtpräventionsprogramms und ermöglicht so ein zielgerichtetes und
besondere im unteren Einkom-
lösungsorientiertes Vorgehen bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz. Eine
mensbereich den Großteil der
Muster-Betriebsvereinbarung, Checklisten, Gefährdungsfragebögen undweiterführende Adressen ergänzen den handlichen Ratgeber.
Sozialabgaben allein tragen, soll
Bundesrat lehnt 12-Stunden-
quasi vorgezogen werden. Der
Grenze für Mini-Jobs ab
Arbeitnehmerbeitrag liegt bis
Gescheitert ist die Initiative,
zu einem Lohn von 100 Euro bei
mit der einige Länder die Wo-
Null, der Arbeitgeber kommt hier
chenarbeitszeit bei Mini-Jobs
allein für die vollen Sozialbei-
auf 12 Stunden pro Woche be-
träge auf. Ab 100 Euro Verdienst
grenzen wollten, um so Hun-
steigt mit dem Einkommen der
gerlöhne zu verhindern (s.
60424 Frankfurt am Main
vom Arbeitnehmer aufzubringen-
SoSiplus 12/2011, S. 1). Der
Infotelefon: 0 69 / 79 50 10-20
de Beitrag – und der Arbeitgeber-
Bundesrat lehnte dies am 2.
Fax: 0 69 / 79 50 10-11
beitrag wird abgeschmolzen. Bei
800 Euro soll dann schließlich
Nach der Sozialwahl 2011 haben Konzernbetriebsratsvorsitzender Kassen geeinigt. Die Bestätigung A Prof. Dr. Elisabeth Steinhagen-
inzwischen alle Sozialversiche- der Bayer AG; stellv. Vorsitzender: durch die Wahl des Verwaltungs-
Thiessen (Jg. 46), Leiterin der
rungsträger ihr Führungspersonal Hans-Walter Scheurer (58), Leiter rats soll auf dessen konstituieren-
Forschungsgruppe Geriatrie und
in der Selbstverwaltung für sechs Compensation & Benefits bei der der Sitzung am 27. April erfolgen.
Professorin für Geriatrie an der
Jahre neu gewählt. Der Vorsitz im BASF SE in Ludwigshafen.
Dann werden auch die beiden
Charité in Berlin
Verwaltungsrat wechselt bei den SBK (Siemens-
alternierenden Vorsitzenden des (von der SPD-Fraktion nominiert:)
meisten Versicherungsträgern jähr- Betriebskrankenkasse):
Verwaltungsrates gewählt. Das A Wolf-Michael Catenhusen (66),
lich zwischen der Versicherten- und Verwaltungsrat: Vorsitzende: Dr. Saarland erhält innerhalb der neu-
SPD-Politiker u. Parlamentarischer
der Arbeitgeberseite. SoSiplus Bettina Muttelsee-Schön, Leitung en AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
schließt hier die Vorstellung der Corporate Human Resources Ger- einen Sonderstatus, in dem es eine A Prof. Dr. Claudia Wiesemann (Jg.
neu gewählten Vertreter/innen ab:
many – LLC 2 Arbeits- und Sozial- eigenständige
58), Professorin für Medizinethik
recht bei der Siemens AG; stellv. bekommt, an deren Spitze der bis-
und Medizingeschichte und Di-
Vorsitzender: Bruno Wägner (55), herige Vorstand der AOK Saarland,
rektorin des Instituts für Ethik
BKK Hoesch:
Betriebsratsvorsitzender von Sie- Karlheinz Delarber, steht.
und Geschichte der Medizin an
Verwaltungsrat: Vorsitzender: Rü- mens in Erlangen und Mitglied des
der Universität Göttingen
diger Knappe (63) für die Versicher-
Dr. Volker Hansen (57) als Vertre-
Gesamtbetriebsrates der Siemens
A Michael Wunder (Jg. 52), Psycho-
tenseite; stellv. Vorsitzender: Jens
ter der Arbeitgeber und Dieter F.
AG (IG Metall).
therapeut, Leiter des Zentrums
Leder (46), Vorstandsvorsitzender
Märtens (76) als Vertreter der Ver-
für Beratung, Diagnostik und
der Vorsorgekasse Hoesch.
IKK gesund plus:
sicherten sind am 13. Februar auf
Psychotherapie der Evang. Stif-
der konstituierenden Sitzung des
Hans-Jürgen Müller (55), Gewerk-
tung Alsterdorf in Hamburg
Verwaltungsrat: Vorsitzende: Anja
Verwaltungsrates des Medizini-
schaftssekretär der IG BAU beim
(von der FDP nominiert:)
Christen, Fachreferentin in der
schen Dienstes des Spitzenverban-
A Herbert Mertin (53), FDP-Politi-
Rechtsabteilung des Bundesvor-
des Bund der Krankenkassen e. V.
Harz; stellv. Vorsitzender: Peter
ker und ehemaliger Justizminis-
standes der Industriegewerkschaft
(MDS) als alternierende Vorsitzen-
Wadenbach, früherer Geschäfts-
ter von Rheinland-Pfalz
Bauen-Agrar-Umwelt; stellv. Vorsit-
de bestätigt worden. Hansen ist
führer der Kreishandwerkerschaft
A Edzard Schmidt-Jortzig (70),
zender: Theodor Meine (58), Justiti-
u.a. auch alternierender Vorsitzen-
emeritierter Ordinarius für Öf-
ar einer IT-Firma.
der des Verwaltungsrates des GKV-
fentliches Recht der Universität
IKK Nord:
Spitzenverbandes. Märtens ist u. a.
zu Kiel und ehemaliger Bundes-
Verwaltungsrat: Vorsitzender: Jens
Mitglied des Verwaltungsrates des
Karp (52), Gewerkschaftssekretär
sef Westermaier (63), Leiter BMW
der IG Metall in Rendsburg; stellv.
(von der Linken nominiert:)
Group Gesundheitsmanagement; Vorsitzender: Helmut Kastner, DEUTSCHER ETHIKRAT
A Frank Emmrich (62), Stammzell-
Vorsitzender:
Manfred Tischlermeister (Kreishandwerker- Der Bundestag hat am 7. März 13 forscher und Leiter des Leipziger
Schoch (56), Vorsitzender des Ge- schaft Greifswald-Ostvorpommern/ von 26 Mitgliedern des Deutschen Fraunhofer-Instituts für Zellthe-
samtbetriebsrats (IG Metall).
Ethikrates neu gewählt. Die Exper-
rapie und Immunologie
Bosch BKK:
A Dr. Christiane Fischer, Ärztin, seit
Thomas Ballast (49), Vorstands- ten werden je zur Hälfte vom Bun-
Verwaltungsrat: Vorsitzender: Dr.
1998 Mitarbeiterin der BUKO
vorsitzender des Verbandes der destag und der Bundesregierung
Uwe Schirmer (49), Direktor der
Ersatzkassen e.V. (vdek), ist am ernannt. Die Vorschläge der Bun-
Zentralabteilung Personalgrund- 2. März vom Verwaltungsrat der desregierung stehen noch aus. Die (von den Grünen nominiert:)
satzfragen der Bosch GmbH; stellv. Techniker Krankenkasse (TK) zum endgültige Berufung erfolgt durch A Ulrike Riedel (Jg. 48), Anwältin
Vorsitzender: Armin Knust (58), Be- stellvertretenden Vorstandsvorsit- den Bundestagspräsidenten.
und Gutachterin mit Schwer-
triebsratsvorsitzender von Bosch in zenden der TK gewählt worden. Er
punkt Medizinrecht
(von der CDU/CSU-Fraktion
tritt zum 1. Juli die Nachfolge von nominiert:)
Daimler BKK:
Dr. Jens Baas (44) an, der dann zum A Constanze Angerer (Jg. 43), Prä-
A Gisela Bahr-Gäbel, stellvertre-
Vorsitzenden des TK-Vorstandes
sidentin a. D. des Landgerichts
gen Coors, Altersteilzeitler bei der
tende Vorsitzende des Bundes-
aufrücken soll. Prof. Dr. Norbert
Daimler AG in Bremen (IG Metall);
verbandes Pflegemanagement,
Klusen (64), seit 1996 Vorsitzender A Prof. Dr. Peter Dabrock (Jg. 64),
stellv. Vorsitzender: Dr. Hans-Jür-
wurde am 5. März zur Vize-Prä-
des TK-Vorstandes, wird im Juli in
evangelischer Theologe und Pro-
gen Bartel, Daimler AG in Stuttgart.
sidentin des Deutschen Pflege-
den Ruhestand gehen.
fessor für Systematische Theolo-
rates (DPR) gewählt. Sie tritt die
Walter Bockemühl, der bisherige
gie mit dem Schwerpunkt Ethik
Nachfolge von Ricarda Klein an,
Vorsitzender: Vorstandsvorsitzende der AOK
an der Universität Nürnberg-Er-
die im November vergangenen
Klaus Dieter Raschke, Vorsitzender Rheinland-Pfalz, soll auch Vor-
Jahres im Alter von 66 Jahren ver-
des Konzernbetriebsrats der E.ON standsvorsitzender der neuen AOK A Prof. Dr. Wolfgang Höfling (Jg.
storben war. Bahr-Gäbel gehört
Energie AG und Aufsichtsratsmit- Rheinland-Pfalz/Saarland werden,
54), Direktor des Instituts für
dem DPR-Präsidium bereits seit
glied der E.ON Energie (ver.di); dem Zusammenschluss von AOK
Staatsrecht der Universität zu
2009 an. Eine Satzungsänderung
stellv. Vorsitzender: Frank Aigner Rheinland-Pfalz und AOK Saarland
Köln und Inhaber des Lehrstuhls
sah zudem die Erweiterung des
(51), Personalvorstand der E.ON zum 1. März. Auch sein bisheriger
für Staats-, Verwaltungs- und Fi-
Präsidiums um zwei Mitglieder
Stellvertreter Jupp Weismüller soll
vor. Gewählt wurden: Andrea
pronova BKK:
Vorstandsmitglied der neuen AOK A Anton Losinger (54), katholi-
Lemke, Pflegedirektorin am Jüdi-
Vorsitzender: werden. Darauf haben sich die
scher Weihbischof der Diözese
schen Krankenhaus in Berlin und
Karl-Josef Ellrich (62), ehemaliger Entscheidungsgremien der beiden
Vorstandsmitglied des Bundes-
plus
verbandes Pflegemanagement,
und Bewertung von Arzneimit-
Rolf Höfert, Geschäftsführer des
teln sowie allgemeinen Fragen
Deutschen Pflegeverbandes, so-
der Arzneimittelversorgung. Kie-
wie Oberin Irmgard Menger, Vor-
fer war erst kürzlich auch zum
sitzende der Bremischen Schwes-
neuen Vorsitzenden der Kommis-
ternschaft vom Roten Kreuz.
sion des Deutschen Arzneimittel-
A Jürgen Feuchtmann, ver.di-Lan-
Codex (DAC) berufen worden.
AGG – aktuell
desfachbereichsleiter Ver- und A Dr. Eleftheria Lehmann (64) wird Entsorgung des Landesbezirks
am 1. Mai erste Patientenbeauf-
Bayern und E.ON-Aufsichtsrats-
tragte von Nordrhein-Westfalen.
mitglied, ist am 23. Januar auf
Dies hatte die rot-grüne Landes-
der Vertreterversammlung der
regierung in NRW auf Vorschlag
neuen Kommunalen Unfallver-
sicherung Bayern (KUVB) zum
rin Barbara Steffens am 15. De-
Vorstandsvorsitzenden gewählt
zember 2011 beschlossen. Die
worden. Alternierender stellver-
Chemikerin Lehmann ist gerade
tretender Vorsitzender wurde
als Leiterin des Landesinstituts
Simon Wittmann (64), Land-
für Gesundheit und Arbeit ver-
rat des Landkreises Neustadt
abschiedet worden, dem sie
an der Waldnaab und früherer
seit 2008 vorstand. Zuvor war
gesetz (AGG)
sie zwölf Jahre Präsidentin der
Den Vorsitz der Vertreterver-
Landesanstalt für Arbeitsschutz.
zu den arbeitsrechtlichen
sammlung übernahm der Jurist
Ihre Zeit im neuen Amt könnte
Bernd Kränzle (69), Staatsse-
kurz sein. Denn am 13. Mai wird
3., überarbeitete
kretär a. D. und CSU-Mitglied
in NRW neu gewählt.
und aktualisierte Auflage
des Bayerischen Landestages. A Dr. Axel Munte (71), Internist,
2011. 290 Seiten, kartoniert
Stellvertretende
Gastroenterologe und ehemali-
wurde Ulrike Fister, Leiterin der
ger Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen
bei der Deutschen Gesetzli-
Bayerns (KVB), hat mit einigen
Der Basiskommentar bietet eine komprimierte Darstellung
chen Unfallversicherung und
Kollegen die »Bundesvereini-
des gesamten Antidiskriminierungsrechts. Die dritte Auflage
Mitglied von ver.di. Die KUVB
gung ambulante spezialfach-
berücksichtigt die Rechtsänderungen bis Oktober 2010
ist die Fusion der kommunalen
ärztliche Versorgung« gegrün-
und gibt einen umfassenden Überblick über die neueste
det und wurde deren erster
Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und
des Bayerischen Gemeinde-
Vorstandsvorsitzender.
Stellvertreter ist Dr. Wolfgang
(Bayer. GUVV) und der Unfallkas-
Abenhardt (60), seit 1988 nieder-
Das Bundesarbeitsgericht hat in einigen Grundsatzent-
se München (UKM) zum 1. Januar
gelassener Internist und onkolo-
scheidungen zahlreiche offene Rechtsfragen geklärt –
2012. Die Bayerische Landesun-
gisch verantwortlicher Arzt des
so unter anderem zur Berücksichtigung der Benachteiligungs-
fallkasse bleibt daneben vorerst
verbote im Kündigungsschutzrecht, zur Bedeutung des
als rechtlich selbstständiger Trä-
trums (MOP) Elisenhof. Die BV
Lebensalters bei der Sozialauswahl und zur Bemessung
ger bestehen; sie wird – wie bis-
ASV ist, nach eigenen Angaben,
der Höhe der Entschädigung. Einen großen Einfluss im
her vom Bayer. GUVV – seitens
die Interessenvertretung aller
Antidiskriminierungsrecht haben auch die Entscheidungen
der KUVB in Verwaltungsgemein-
Vertragsärzte, die hochspeziali-
des Europäischen Gerichtshofs.
schaft mitgeführt.
sierte Leistungen anbieten.
A Dr. Andreas Kiefer (50), Präsident A Dr. Herbert Rische (64), Präsi-
Das Werk bietet Interessenvertretungen und deren Beratern,
Landesapothekerkammer
dent der Deutschen Rentenver-
aber auch den Betroffenen selbst eine Hilfe im Umgang mit
Rheinland-Pfalz und Vorstands-
sicherung Bund, ist für weitere
mitglied der Bundesapotheker-
zwei Jahre zum Vorsitzenden der
kammer, ist neuer Vorsitzender
Kölner Gesellschaft für Versi-
des Deutschen Arzneiprüfungs-
cherungswissenschaft und -ge-
instituts e. V. (DAPI). Er folgt
staltung (GVG) gewählt worden.
auf Dr. Peter Homann (62), der
Stellvertretende
dieses Ehrenamt niedergelegt
sind Thomas Ballast (49), derzeit
hat. Zum stellvertretenden Vor-
noch Vorsitzender des Vorstan-
sitzenden wurde Dr. Peter Froese
des des Verbandes der Ersatz-
(52), Vorsitzender des Apothe-
kassen e. V. (s. oben), und Prof.
kervereins Schleswig-Holstein,
Dr. Gregor Thüsing (Jg. 71), Direk-
60424 Frankfurt am Main
gewählt. Das DAPI befasst sich
tor des Instituts für Arbeitsrecht
Infotelefon: 0 69 / 79 50 10-20
mit der pharmako-ökonomischen
und das Recht der sozialen Si-
Fax: 0 69 / 79 50 10-11
und -epidemiologischen Prüfung
cherheit an der Universität Bonn.
Rente und Pfändung:
Beitragszahlung, Ansparkapital, Rentenauszahlung
Welche Bestandteile sind vor einer Pfändung sicher?
Manche Versicherungsunternehmen werben mit der Aussage: Privatrenten oder Direktversicherungen, für die der besondere Pfändungs-
schutz nach § 851 c Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) vereinbart wurde, seien nicht pfändbar. Dies stimmt – allerdings für eine
bestimmte Phase der Versicherung. Tatsächlich sind private oder gesetzliche Renten in unterschiedlichen Phasen vor dem Zugriff von
Gläubigern unterschiedlich geschützt.
Renten selbst sind pfändbar: In zukünftige Anspruch auf Auszah- Rürup-Renten und für Verträge liche Regelung ermögliche zwar
der Auszahlungsphase sind Ren- lung der Versicherungssumme zur privaten Altersvorsorge, die den Aufbau einer privaten Alters-
ten – egal ob es um gesetzliche, aus einem Versicherungsvertrag die Voraussetzungen von § 851 c versorgung. Der Schutz beziehe
betriebliche oder private Renten gepfändet wird. Das Urteil bezog Abs. 1 ZPO erfüllen. Auf letzteren sich jedoch nicht auf das Einkom-
geht – pfändbar. Vor einer »Kahl- sich zwar auf eine private Rente, kann ein Kapitalstock von maxi- men des Schuldners, das zum
pfändung« sind die Rentner aller- es dürfte jedoch auf die gesetzli- mal 238.000 Euro unpfändbar Aufbau der privaten Altersversor-
dings geschützt. Wer Schulden che Rente übertragbar sein.
gestellt werden. Bei der GRV, die gung eingesetzt wird. Andernfalls
hat, dem müssen die Gläubiger
nicht auf dem Kapitaldeckungs-, könne das Ziel der Regelung,
zumindest einen Teil seines Gel- Kein »vorsorglicher« Auskunfts- sondern auf dem Umlageprinzip nämlich der Aufbau einer priva-
des zum Leben überlassen. Wie anspruch: Gläubiger haben al- beruht, existiert im wörtlichen ten Altersvorsorge von einem
viel den Schuldnern mindestens lerdings kein Recht zu erfahren, Sinne gar kein angespartes Ka- Schuldner dazu missbraucht wer-
vom Einkommen bleibt, hängt wie hoch die Rente, die vorab pital – insofern ist hier auch kein den, seine Einkünfte weitgehend
von der Höhe ihres Nettoeinkom- schon gepfändet wurde, später Zugriff darauf möglich.
unpfändbar zu machen. Der BGH
mens und der Zahl der Personen ausfallen wird. Das hat der BGH
vertritt mithin die Position, dass
ab, für die sie unterhaltspflich- in seinem jüngsten Urteil vom 9. Unklarheiten bei Beiträgen zur der Gläubigerschutz wichtiger ist
tig sind. Nach den aktuellen Februar 2012 entschieden (Az.: Zusatzvorsorge:
Unübersicht- als der – vom Gesetzgeber for-
Pfändungsfreigrenzen müssen VII ZB 117/09). Ein Auskunfts- lich ist die Rechtslage bei den cierte – Aufbau einer Alterssiche-z. B. einem Alleinstehenden im anspruch bestehe nicht, befand Beiträgen. Zwar gehören bei der rung. Angesichts der aktuellen Regelfall monatlich mindestens das Gericht. Im entschiedenen GRV sowohl der so genannte Vorschläge über die Einführung 1.028,89 Euro bleiben.
Fall ging es um die gesetzliche Arbeitgeber- als auch der Arbeit- einer gesetzlichen Verpflichtung Rente. Das Urteil ist aber auch nehmerbeitragsanteil nicht zum Selbstständiger zur Alterssiche-
Vorsorgliche Pfändung möglich: auf Privat- oder Betriebsrenten pfändbaren Arbeitseinkommen. rung (s. S. 2) ist diese Position
Bereits der Anspruch auf eine übertragbar. Die Rentenauskunft Das ergibt sich aus den Regeln in wohl kaum auf Dauer haltbar.
spätere Auszahlung ist pfändbar. der gesetzlichen Rentenversiche- § 850 e ZPO zur Berechnung des Bezüglich der Beiträge zur Ries-
Das hat der Bundesgerichtshof rung (GRV) beinhalte nur eine pfändbaren Arbeitseinkommens. ter-Rente liegt ein rechtskräftiges
(BGH) am 11. November 2010 vorläufige Schätzung der spä- Danach sind bei dessen Berech- Urteil des Landesarbeitsgerichts
entschieden (Az.: VII ZB 87/09). teren Rente, so der BGH. Daher nung »Beträge, die unmittelbar Mainz vom 3. November 2006 vor,
Strittig war dabei ein Pfändungs- könnten die Versicherten daraus auf Grund steuerrechtlicher oder das einen völlig anderen Tenor
und Überweisungsbeschluss des auch keine festen Ansprüche ab- sozialrechtlicher Vorschriften zur hat. Die Mainzer Richter befan-
Amtsgerichts gegen einen Versi- leiten – also auch die Gläubiger Erfüllung gesetzlicher Verpflich- den: »Beiträge des Arbeitneh-
cherten, der noch gar keine Ren- nicht. Zwar könnten Gläubiger tungen des Schuldners abzufüh- mers aus seinem Netto-Arbeits-
te bezog (s. SoSi plus 2/2011, S. auf Basis der Auskunft besser ren sind« nicht zu berücksich- entgelt auf einen nach § 5 des
12). Der Beschluss wurde bereits abschätzen, ob sie später einmal tigen. Diese Regelung schützt Altersvorsorge-Zertifizierungs-
viereinhalb Jahre vor Fälligkeit Geld erhalten werden. Doch dar- allerdings bislang nicht die lau- gesetzes zertifizierten Vertrag
seiner Versicherung auf die spä- auf komme es nicht an. Der Aus- fenden Beiträge zu Rürup- und (›Riester-Rente‹) sind in maxima-
tere Auszahlung erwirkt. Dieses kunftsanspruch ergebe sich aus Riester-Verträgen.
ler Höhe des steuerlich begüns-
Vorgehen wurde vom BGH für dem Versicherungsverhältnis – Der Pfändungsschutz bei Rürup- tigten Betrages nach § 851 Abs. korrekt befunden. Geschützt sei- und nicht aus dem späteren Ren- Verträgen (sie werden insbeson- 1 ZPO i.V.m. § 97 EStG unpfänd-en lediglich die Rentenanwart- tenanspruch. Eine Pfändung des dere von Selbstständigen ge- bar« (Az.: 3 Sa 414/06). Mithin schaften. Künftige Forderungen Auskunftsanspruchs sei deshalb nutzt), erstrecke sich nur auf das sind damit vom laufenden Mo-könnten dagegen »grundsätzlich sinnlos und unzulässig.
Deckungskapital, nicht jedoch auf natseinkommen bis zu 175 Euro
gepfändet werden, sofern ihr
die laufend zu zahlenden Beiträ- (= ein Zwölftel des steuerlich ma-
Rechtsgrund und der Drittschuld- Angespartes Kapital ist un- ge, hat denn auch der BGH mit ximal begünstigten Betrags von
ner im Zeitpunkt der Pfändung pfändbar: Riester-Verträge sind Beschluss vom 12. Mai 2011 (Az.: 2.100 Euro) unpfändbar, wenn
bestimmt sind«. Diese Voraus- in der Ansparphase unpfändbar. IX ZB 181/10) entschieden (s. So- dieser Betrag auf einen Riester-
setzungen lägen vor, wenn der Gleiches gilt für die so genannten Si plus 10/2011, S. 10). Die gesetz- Vertrag überwiesen wird. o
BSG schließt Schutzlücke für arbeitslose Schwangere: Bei »teilweisem« Beschäftigungsverbot
soll es Arbeitslosengeld, bei »vollem« Verbot Krankengeld geben
Kein Lohn, kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld. So konnte
verhältnis anschließt – nach dem
es bislang arbeitslosen schwangeren Frauen ergehen, die aus ge-
Krankengeld-Regelung gilt
zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt.
sundheitlichen Gründen schon weit vor Beginn der regulären Mut-
nicht für beschäftigte Frauen
Falls die Arbeitsunfähigkeit wäh-
terschutzfrist (sechs Wochen vor der Entbindung) einem Beschäf-
Für schwangere Frauen in ei-
rend des Bezugs von ALG eintritt,
tigungsverbot unterlagen (s. SoSi plus 12/2010, S. 6). Das BSG
nem Beschäftigungsverhältnis
wird das Krankengeld in Höhe
machte in zwei Urteilen vom 30. November 2011 und vom 22. Febru-
kommt Krankengeld bei einem
des bisherigen Arbeitslosengel-
ar 2012 nun einen Versuch, den gordischen Knoten aufzuschnüren.
vollem Beschäftigungsverbot
des gezahlt (§ 47 b Abs. 1 SGB V).
Die Idee des Gerichts: Es kommt darauf an, ob es sich um ein voll-
nicht in Frage: Wenn schwan-
Zu jedem Rechtsstreit gegen
ständiges oder teilweises Beschäftigungsverbot handelt.
gere Beschäftigte »eigent-
die BA über die Weiterzahlung
lich« gesund sind und an sich
von ALG oder die Aufhebung der
Beim Urteil vom Februar dieses Mutter nach Art. 6 Abs. 4 GG –
ihre Arbeit verrichten könn-
Bewilligung muss die Kranken-
Jahres ging es um den Fall einer müsse hier die Verfügbarkeit fin-
ten, daran aber zum Schutz
kasse beigeladen werden, damit
1976 geborenen Frau, die seit giert werden, damit die schwan-
der Schwangerschaft und des
im Prozess gegebenenfalls ihre
2004 immer wieder als Altenpfle- gere Frau nicht ihren Anspruch
Kindes gehindert sind, haben
Leistungspflicht festgestellt wer-
gerin befristet beschäftigt war. auf eine existenzsichernde Sozi-
sie Anspruch auf Fortzahlung
Die letzte Befristung endete am alleistung verliere (vgl. SoSi plus
ihres Lohns vom Arbeitgeber.
31. Mai 2008. Im Januar 2008 12/2010). Dem folgte das BSG
Das regelt § 11 des Mutter-
Az.: B 11 AL 26/10 R (22. 2. 2012)
war bei ihr bereits eine Zwillings- nicht. Es unterschied vielmehr
und B 11 AL 7/11 R (30. 11. 2011)
festgestellt zwischen »vollem« und »teilwei-
Krankengeld kommt für sie nur
worden. Ihr Frauenarzt sprach sem« Arbeitsverbot.
bei einer »normalen« Arbeits-
darauf im März ein absolutes Volles Arbeitsverbot: Wenn der
unfähigkeit (z. B. wegen einer
Beschäftigungsverbot aus, weil behandelnde Arzt einer Frau be-
Grippe) in Frage.
Informationsdienst Soziale Sicherheit
Anzeichen (»Ziehen im Bauch«) scheinigt, keinerlei Erwerbstätig-
auf die Gefahr einer Frühgeburt keit im Umfang von mindestens Ob bei der früher als Altenpflege-
15 Stunden in der Woche aus- rin tätigen Frau 2008 ein volles
Hans Nakielski, Rolf Winkel (beide verant-wortlich); Herbert Odenthal (Assistenz)
Bis ihr befristetes Arbeitsverhält- üben zu dürfen, hat sie auch kei- oder nur ein teilweises Arbeits-
Anschrift der Redaktion:
nis Ende Mai 2008 endete, zahlte nen Anspruch auf ALG. Sie steht verbot vorlag, dazu muss das LSG
SozialText Media GbR
ihr Arbeitgeber den Lohn zwar dann nämlich nicht für die Ver- Stuttgart nun – so die Hausaufga-
Poller Hauptstraße 25–27, 51005 Köln
fort. Doch danach gab es für die mittlung in Arbeit zur Verfügung, be, die ihm das BSG mitgab – ein-
Tel. 02 21/6 30 87 33Fax 02 21/8 00 82 98
angehende Mutter weder Lohn weil sie keine zumutbare Be- deutige Feststellungen treffen.
noch Krankengeld. Geld von der schäftigung unter den üblichen Auswirkungen für die Praxis:
Verleger: Bund-Verlag GmbH
Krankenkasse erhielt sie nicht, Bedingungen des Arbeitsmark- Für die Praxis ergeben sich aus
Geschäftsführer: Rainer Jöde
weil ihre Arbeitsunfähigkeit nicht tes ausüben kann. In diesem Fall der vom BSG skizzierten Linie
auf einer Krankheit beruhte, son- würden arbeitslose schwangere wichtige Konsequenzen: Die be-
Bettina Frowein (Leitung)
dern allein auf einem zu ihrem Frauen als arbeitsunfähig gelten troffenen Frauen müssen darauf
Anschrift des Verlages:
gesundheitlichen Schutz ange- und hätten Anspruch auf Kran- dringen, dass ihr Arzt bzw. ihre
ordnetem Beschäftigungsverbot kengeld von der Krankenkasse, Ärztin das Beschäftigungsver-
Heddernheimer Landstraße 144
nach dem Mutterschutzgesetz. so das BSG.
bot so konkret wie möglich fasst
60439 Frankfurt/Main(ladungsfähige Anschrift)
Also beantragte sie zum 1. Juni Teilweises Arbeitsverbot: Wenn und vor allem klar zum Ausdruck
Tel. 0 69/79 50 10-87
2008 Arbeitslosengeld (ALG). die ärztliche Bescheinigung oder bringt, ob es sich auf bestimmte
Fax 0 69/79 50 10-18
Doch das lehnte die Bundes- deren nähere Erläuterung ergibt, oder alle Beschäftigungsmög-
agentur für Arbeit (BA) ab, weil dass eine arbeitslose schwange- lichkeiten bezieht.
SoSiplus ist eine Beilage der Sozialen Sicherheit und im Abonnementpreis ent-
die werdende Mutter – wegen re Frau noch bestimmte leichte Ist das Verbot umfassend, muss
halten. SoSi plus erscheint 11 x jährlich mit
des Beschäftigungsverbots – der Tätigkeiten ausüben kann und die Bescheinigung nicht nur der
jeder Ausgabe der Sozialen Sicherheit.
Arbeitsvermittlung nicht zur Ver- sie sich mit dem ihr noch mögli- BA, sondern sofort auch der
fügung stehe.
chen sachlichen und zeitlichen Krankenkasse vorgelegt wer-
typeXpress, Sabine Brand, Köln
Dagegen klagte sie. Zuvor hatte Beschäftigungsumfang dem Ar- den, damit diese sich mit der
Druck: Konrad Triltsch GmbH, Ochsenfurt
ihr das Sozial- und das Landes- beitsmarkt zur Verfügung stellt, BA in Verbindung setzt und die
Urheber- und Verlagsrechte:
sozialgericht Stuttgart Recht dann hat sie nach der Entschei- Zahlung von Krankengeld in die
Alle in dieser Ausgabe veröffentlichten
gegeben. Das LSG Stuttgart hat- dung des BSG Anspruch auf ALG Wege leitet. Das Krankengeld
Beiträge und Abbildungen sind urhe-berrechtlich geschützt. Jede Verwertung
te dabei die Auffassung vertre- von der Arbeitsagentur (sofern bemisst sich dann – wenn die
– auch auszugsweise – bedarf der vorhe-
ten, aus verfassungsrechtlichen auch die anderen Anspruchsvor- Arbeitslosigkeit unmittelbar an
rigen Genehmigung des Verlages.
Gründen – Schutz der werdenden aussetzungen dafür erfüllt sind). das (befristete) Beschäftigungs-
Bayerisches LSG: Alkoholeinfluss lässt
Unfallversicherungsschutz nicht bei
jeder Fahrt entfallen
Wer alkoholisiert Auto fährt, ver- der Schutz der Unfallversiche-
liert unter Umständen seinen auf rung nur dann, wenn die Trun-
Fallstricke
dem Arbeitsweg bestehenden kenheit die allein wesentliche Versicherungsschutz durch die Ursache des Unfalls gewesen ist, gesetzliche Unfallversicherung. wenn also ein nicht betrunkener
Bei einer Blutalkoholkonzen- Fahrer mit hoher Wahrschein-tration (BAK) von weniger als 1,1 lichkeit an der fraglichen Stelle Promille kann der Schutz aller- unter den fraglichen Umständen dings bestehen bleiben, wenn es nicht verunglückt wäre. Das wird
Hartz IV-Reform 2011
Indizien gibt, die dafür sprechen, – auch aus Gründen der Verwal-dass ein nicht alkoholisierter tungsvereinfachung – bei einer
Fahrer in der konkreten Situati- BAK von mehr als 1,1 Promille
111 Tipps zu
on ebenfalls verunglückt wäre. vermutet, auch weil bei dieser
Arbeitslosengeld II
Das hat das Bayerische LSG am BAK eine strafbare Handlung vor-
und Sozialgeld
Bearbeitet von Rolf Winkel
14. Dezember 2011 im Fall eines liegt – unabhängig davon, ob der
und Hans Nakielski
Transport- und Verladearbeiters Fahrer das Fahrzeug noch sicher
4., überarbeitete Auflage
entschieden, der im Juni 2008 führen konnte.
auf dem Weg von seiner Arbeits- Bei einer niedrigeren BAK entfällt
stelle nach Hause tödlich verun- der Unfallversicherungsschutz
glückt war.
nur dann, wenn Anzeichen dafür
Der Ratgeber antwortet leicht verständlich auf alle Fragen – wer Anspruch
Er hatte am Unfalltag von 7.00 bis vorliegen, dass die Alkoholisie-
auf Hartz IV oder ALG II hat, welche Folgen Pflichtverstöße haben und wie
etwa 21.00 Uhr gearbeitet und rung des Versicherten für den
jeder sich gegen den Entscheid wehren kann. Die teilweise rückwirkend
war dann mit seinem PKW nach Unfall eine so wesentliche Ursa-
zum 1.1.2011 in Kraft tretende Hartz IV-Reform mit einer schrittweisen
Hause gefahren. Auf noch regen- che war, dass alle anderen Fakto-
Anhebung der Regel sätze und einem Bildungspaket für Kinder ist umfas-
nasser Fahrbahn kam er in einer ren insoweit in den Hintergrund
Kurve von der Fahrbahn ab, prall- treten.
Im Detail geht es um Ansprüche auf Kinderzuschlag, Rente, Riester-
te mit 40 km/h auf ein Hindernis Das wird etwa angenommen,
Förderung, Kranken-, Pflege- oder Elterngeld sowie mögliche Steuer-
und verstarb – nicht angeschnallt wenn bei dem Versicherten z. B.
erstattungen. Beschäftigte und Selbständige mit niedrigem Einkommen
– noch an der Unfallstelle.
beim Verlassen des Betriebs-
erfahren, wie sie zusätzlich zu ihren schmalen Einkünften Hartz IV-
Die kurz nach dem Unfall gemes- geländes alkoholtypische Aus-
Leistungen erhalten können. Bezieher von niedrigem Arbeitslosengeld I werden über ihr Recht auf ergänzendes ALG II aufgeklärt. Konkrete
sene BAK betrug 0,93 Promille. fallerscheinungen
Beispiele erläutern alle Ansprüche und Leistungen. Checklisten, Tipps zum
Ein technischer Defekt des Wa- wurden (Schwierigkeiten, den
Ausfüllen von Formularen und Musterbriefe erleichtern den Umgang mit
gens konnte ausgeschlossen Wagen zu finden, richtig auszu-
den Ämtern.
werden, ebenso wie eine starke parken oder sich richtig in den Lenkbewegung unmittelbar vor fließenden Verkehr einzuord-
Die wichtigsten Neuerungen dieser Neuauflage:• die neuen ALG II-Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge
dem Unfall. Die beklagte Be- nen). Dafür haben hier nach den
• die neuen Härtefall-Regeln über außergewöhnliche Belastungen
rufsgenossenschaft (BG) lehnte Feststellungen des LSG keine
• die neuen Bestimmungen zum Altersvorsorge-Vermögen
Entschädigungsansprüche von Anhaltspunkte bestanden. Die
• die besonderen Ansprüche für Schüler
Ehefrau und Kindern des Versi- Münchener Richter halten als Un-
• die geänderten Regeln für Selbständige
cherten (Klägern) ab, weil die fallursache auch Ermüdung und
• die neuen arbeitsmarktpolitischen Förder-Möglichkeiten• viele Grundsatzurteile der Gerichte - etwa zu Wohn- und Heizkosten,
Alkoholisierung des Transportar- Erschöpfung für möglich, zumal
zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zum Sonderbedarf, zu
beiters die wesentliche Unfallur- die Fahrbahn noch nass war und
Bedarfsgemeinschaften oder Ein-Euro-Jobs
sache gewesen sei.
deshalb besondere Aufmerksam-
Das SG und nun auch das LSG keit erforderte. Da sich somit in München haben die beklag- nicht abschließend klären ließ, te BG verpflichtet, den Tod des ob der Alkoholeinfluss oder an-Versicherten als Arbeitsunfall dere Umstände zu dem tödlichen
anzusehen und Hinterbliebenen- Unfall geführt haben, entfiel der
60424 Frankfurt am Main
leistungen zu gewähren. Nach Versicherungsschutz nicht. Das
Infotelefon: 0 69 / 79 50 10-20
der ständigen Rechtsprechung Urteil ist rechtskräftig. o
Fax: 0 69 / 79 50 10-11
des BSG entfällt bei versicherten Fahrten unter Alkoholeinfluss Az.: L 2 U 566/10
BSG urteilt erstmals zur UN-Behindertenrechtskonvention:
Kasse muss auch gegenüber Schwerkranken nicht für Potenzmittel zahlen
Die seit Jahren auf dem Markt te, abgelehnt. Dem ist die Recht- dikamenten gegen e. D. sei we- legitimiere den Gesetzgeber zu verfügbaren
verschreibungs- sprechung der Sozialgerichte in der durch Art. 3 Abs. 3 GG noch einer klaren und eindeutigen
pflichtigen Arzneimittel zur Be- allen drei Instanzen gefolgt.
durch die UN-BRK verboten. Er Grenzziehung, von der dann
hebung der erektilen Dysfunkti- Vor dem BSG hat erstmals die knüpfe schon nicht an eine auch Fälle erfasst sein dürften, on (e. D.) wie Viagra oder Cialis Vereinbarkeit des Versorgungs- Behinderung im Rechtssinne in denen konkret wegen der Art sind ausdrücklich aus der Leis- ausschlusses für Arzneimittel zur (als einer dauernden wesentli- der Erkrankung keine Zweifel be-tungspflicht der gesetzlichen Behebung der e. D. mit der UN- chen Funktionsbeeinträchtigung), stehen, dass krankheitsbedingt Krankenversicherung (GKV) aus- Behindertenrechtskonvention (s. sondern an eine Erkrankung oder ohne medikamentöse Unterstüt-geschlossen. Das ergibt sich aus dazu auch SozSich 10/2010 und eine gesundheitliche Beeinträch- zung keine Erektion möglich ist.
§ 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V. Eine 10/2009) eine Rolle gespielt. Art. tigung an. Welche Leistungen Zu den wirtschaftlichen Auswir-Ausnahme von dieser Regel ist 5 Abs. 2 der UN-BRK verbietet der Gesetzgeber in der GKV zur kungen des Ausschlusses von weder im Gesetz noch in der Arz- jede Diskriminierung aufgrund Verfügung stellt, obliege seiner Cialis aus der Leistungspflicht neimittelrichtlinie des G-BA vor- von Behinderungen und garan- Gestaltungsfreiheit. Diese sei der Krankenversicherung hat gesehen – auch nicht für Perso- tiert wirksamen Schutz vor einer nicht dadurch eingeschränkt, sich das BSG bisher nicht ge-nen, für die diese Mittel nicht als solchen Diskriminierung. Diese dass ein Leistungsausschluss bei äußert. Die Kosten für eine Ta-»Lifestyle-Medikamente« anzu- Regelung enthält nach Ansicht bestimmten Krankheitserschei- blette Cialis betragen – je nach sehen sind, sondern bei denen des BSG in Deutschland unmit- nungen (hier: e. D.) auch Behin- Beschaffungsweg und Dosierung sich ohne entsprechende Mittel telbar anwendbares Recht und derte im Sinne des Art. 3 Abs. 3 – zwischen 5 und 9 Euro. Mithin aufgrund einer körperlichen oder gibt den Betroffenen auch einen GG treffen kann.
dürfte die Selbstbeschaffung von
seelischen Erkrankung gar keine Anspruch darauf, dass der Staat Die Überwindung einer e. D. Cialis nicht jeden Betroffenen Erektion einstellt. Das entschied angemessene
Vorkehrungen durch die Einnahme von Medi- wirtschaftlich überfordern. Im
das BSG am 6. März 2012.
trifft, damit behinderte Men- kamenten diene der Steigerung Falle von bestehender oder dro-
Dabei ging es um die Vereinbar- schen gleichberechtigt mit ande- der Lebensqualität und nicht hender Hilfebedürftigkeit in Sin-keit des generellen Leistungs- ren Menschenrechte und Grund- der Behandlung eines lebensbe- ne des SGB II oder XII stellen sich ausschlusses mit höherrangigem freiheiten genießen können. Mit drohlichen Zustands. Zudem sei dieselben
Abgrenzungsfragen
Recht. Geklagt hatte ein 1961 ge- diesem Regelungsgehalt geht gerade bei der e. D. die Abgren- wie bei der in dieser Ausgabe der borener Versicherter, der wegen die UN-BRK aber nicht über das zung von krankheitsbedingten Sozialen Sicherheit (S. 114 ff.) einer fortschreitenden Multiplen Benachteiligungsverbot des Art. und nicht (primär) krankhaften diskutierten Entscheidung des Sklerose (MS) an Erektionsstörun- 3 Abs. 3 Satz 2 GG hinaus, der Zuständen schwierig: In vielen BSG zur Kostenübernahme von gen leidet. Die beklagte Barmer jede Benachteiligung wegen ei- Fällen sei nicht mit zumutbarem Medikamenten zur Behandlung GEK hatte die Übernahme der Kos- ner Behinderung verbietet.
Aufwand zu klären, ob auch ohne von Neurodermitis. o
ten für Cialis, das sich der Kläger Das BSG befand, der Ausschluss medikamentöse Unterstützung auf eigene Kosten verschafft hat- des Leistungsanspruchs von Me- eine Erektion möglich ist. Das Az.: B 1 KR 10/11 R
Finanzgericht Rheinland-Pfalz:
Selbst gezahlte Krankheitskosten bei Beitragserstattungstarif nicht von der Steuer absetzbar
Besonders bei jungen und ge- Nach § 33 Einkommensteuerge- ausgabenabzug auf die Allge- tungen der Versicherung in An-sundheitlich fitten privat Kran- setz (EStG) können Kosten der meinheit abgewälzt werden.
spruch genommen werden.
kenversicherten sind Tarife mit Krankenbehandlung als Son- Die Betroffenen würden auch Klar ist allerdings: Wenn be-Beitragsrückerstattung beliebt. derausgaben steuerlich geltend durch den Verlust des Anspruchs stimmte
Behandlungskosten
Um die lukrative Erstattung nicht gemacht werden, wenn sie dem auf Beitragsrückerstattung nicht nicht von der privaten oder auch zu gefährden, zahlen manche Ver- Steuerpflichtigen »zwangsläufig« unzumutbar belastet. Nicht jeder gesetzlichen Krankenversiche-sicherte – ganz ähnlich wie nach entstehen. Verzichtet jemand da- wirtschaftliche Vorteil, der mit rung erstattet werden – etwa kleineren Autounfällen – niedrige- rauf, die Kosten bei seiner Versi- dem Verzicht auf die Geltendma- weil diese nicht vom Versiche-re Behandlungskosten selbst. Von cherung geltend zu machen, so chung eines Anspruchs gegen rungsschutz umfasst sind (z. B. der Steuer absetzen können sie seien die Ausgaben nicht zwangs- die Versicherung verbunden ist, Alternativmedizin) – oder den die freiwillig selbst übernomme- läufig, urteilte das Gericht. Kos- führe dazu, dass die Geltendma- vereinbarten Selbstbehalt nicht nen Kosten aber nicht, entschied ten, die ein Steuerpflichtiger chung unzumutbar wird. Übli- überschreiten, ist weiter ein Ab-das Finanzgericht Rheinland-Pfalz durch Inanspruchnahme seiner cherweise entsteht der Anspruch zug nach § 33 EStG möglich. omit einem unanfechtbaren Be- Versicherung vermeiden kann, auf Beitragsrückerstattung für schluss vom 31. Januar 2012.
dürften nicht über den Sonder- jedes Jahr neu, in dem keine Leis- Az.: 2 V 1883/11
Sozialgericht Saarbrücken: Jobcenter muss kein Taschengeld
der in Museen gelten, wenn der
für Schulausflüge und Klassenfahrten gewähren
Besuch verpflichtender Teil der Reise ist. Entsprechende Kosten
Die tatsächlichen Kosten für rend der Schulfahrt höher sind zeichnung, sondern auf die sollten die Schulen ggf. bei der Schulausflüge und mehrtägige als diese potenziellen Einspa- tatsächlichen Verhältnisse an- Kalkulation mit berücksichtigen Klassenfahrten muss das Job- rungen, sei unerheblich. Etwaige kommt.
und auch – so wie es sich tat-
center nach § 28 Abs. 2 SGB II Mehrkosten könnten die Betrof- Wenn etwa bei einer Auslands- sächlich verhält – als Klassen-für Kinder aus Hartz-IV-Familien fenen über Monate in Kleinstbe- fahrt die Schüler für ihre Verpfle- fahrtkosten deklarieren. übernehmen. Dazu gehören aber trägen ansparen.
gung mittags und abends selbst Insoweit sind mit dem Beschluss
nur die Kosten für die Fahrt, Un- Wichtig ist der Hinweis im Be- verantwortlich sind, dürften ge- aus Saarbrücken noch nicht alle terkunft und Verpflegung am schluss aus dem Saarland, dass wisse Kosten für diese beiden Abgrenzungsfragen geklärt, son-Zielort – nicht jedoch zusätzli- die Schule den Eltern die Höhe Mahlzeiten zu den von § 28 Abs. dern nur Aussagen zum »echten« ches Taschengeld. Das hat das des Taschengeldes nicht vor- 2 Satz 1 SGB II zu übernehmen- Taschengeld getroffen, das etwa SG Saarbrücken mit Beschluss schreiben, sondern dazu allen- den Kosten gehören – auch wenn für Süßigkeiten oder Getränke im vom 16. Januar 2012 in einem Ver- falls Hinweise geben darf.
in diesem Zusammenhang vom Kreis der Mitschüler vorgesehen
fahren des vorläufigen Rechts- Ergänzend sei angemerkt, dass notwendigen »Taschengeld« für ist. oschutzes entschieden.
es bei der Abgrenzung des Ta- diese Verpflegung die Rede ist.
Verhandelt wurde über den Fall schengeldes nicht auf die Be- Dasselbe dürfte für Eintrittsgel- Az.: S 12 AS 6/12 ER
einer 17-jährigen Schülerin. Sie
besucht die Klasse 11 einer Ge-
samtschule. In der Stufe ist für LSG NRW zum Embryonen-Screening:
die Zeit vom 24. bis 28. Juni 2012 Keine DNA-Untersuchung auf Kassenkosten
eine Schulfahrt nach Südtirol ge-plant. Die Kosten dafür belaufen Zum Leistungskatalog der ge- lung der Mutter noch um die wenn die Mutter als »Erstgebä-sich nach Vorgabe der Schule setzlichen Krankenversicherung Krankenbehandlung des unge- rende« älter als 35 Jahre ist) die auf 250 Euro zuzüglich einem Ta- gehört nicht das »Recht auf ein borenen Kindes. Schließlich zie- Kosten der Amniozentese. Nicht schengeld von 50 Euro. Das Job- gesundes Kind«. Dies befand le die Untersuchung darauf ab, übernommen werden dagegen center sagte zwar die Übernahme das Landessozialgericht NRW dessen Leben zu beenden. In die Kosten für zusätzliche gene-der Kosten in Höhe von 250 Euro am 26. Januar 2012. Auch das Frage komme allenfalls ein An- tische Tests, die auf Grundlage zu, lehnte aber die Übernahme Leben eines ungeborenen Kin- spruch der Antragstellerin aus des entnommenen Fruchtwas-des Taschengeldes ab.
des stehe unter dem Schutz der § 24 b Abs. 2 SGB V. Danach sind sers vorgenommen werden. Dies
Das SG hat dies als richtig ange- Verfassung. Ergo könnten Gen- im Falle eines nicht rechtswidri- betrifft u. a. den FISH-Test, mit sehen. Das Taschengeld für Klas- untersuchungen, die letztlich da- gen Schwangerschaftsabbruchs dem Chromosomenabweichun-senfahrten und Schulausflüge rauf abzielten, das Leben eines alle Leistungen zu gewähren, die gen (vor allem: Down-Syndrom) gehöre nach einer eindeutigen Kindes zu beenden, nicht von der Feststellung der Indikation erkannt werden. Die Kosten hier-Formulierung in der Begründung der GKV finanziert werden. Ver- für einen Schwangerschaftsab- für müssen die Eltern(teile) über-der Bundesregierung zur Neufas- handelt wurde über den Antrag bruch dienen. Doch im verhan- nehmen.
sung des § 28 SGB II (Leistungen einer werdenden Mutter. Diese delten Fall würde es sich – bei Anzumerken ist noch: Im ent-für Bildung und Teilhabe) nicht leidet genau wie ihr Vater unter Vornahme eines Abbruchs – um schiedenen Fall wäre eine di-zu den Kosten, die das Jobcen- einem Gendefekt, der eine Au- eine rechtswidrige (gleichwohl rekte genetische Untersuchung ter nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SGB generkrankung verursachen und aber nicht strafbare) Abtreibung des Embryos möglicherweise II übernehmen muss: »Taschen- zur Blindheit führen kann. Dieses handeln. Das (mögliche) Vorlie- rechtswidrig gewesen. § 15 Abs. gelder für zusätzliche Ausgaben Schicksal wollte sie dem Kind in gen einer Behinderung bei dem 2 des Gendiagnostikgesetzes be-sind davon nicht erfasst. Sie ihrem Mutterleib ersparen – ggf. ungeborenen Kind reiche kei- stimmt nämlich: »Eine vorgeburt-müssen aus dem Arbeitslosen- durch einen Schwangerschaftsab- neswegs als Indikation für einen liche genetische Untersuchung, geld II bzw. dem Sozialgeld be- bruch. Um das genetische Risiko nicht rechtswidrigen Schwanger- die darauf abzielt, genetische stritten werden«, heißt es in der ihres Kindes zu ermitteln, wollte schaftsabbruch.
Eigenschaften des Embryos oder
Bundestagsdrucksache 17/3404 sie eine DNA-Untersuchung des Vergleichbar ist die Rechtslage des Fötus für eine Erkrankung (S. 104).
Erbgutes ihres Vaters vornehmen bei einer Amniozentese (Frucht- festzustellen, die nach dem all-
Die Richter in Saarbrücken wei- lassen – auf Kosten ihrer Kasse. wasseruntersuchung). Nach den gemein anerkannten Stand der sen ergänzend darauf hin, dass Diese lehnte die Kostenübernah- Mutterschafts-Richtlinien
des medizinischen Wissenschaft und
die Schülerin während der Reise me ab – zu Recht, wie nun das LSG Bundesausschusses der Ärzte Technik erst nach Vollendung des voll verpflegt werde und dadurch NRW in einer Entscheidung des und Krankenkassen (Fassung 18. Lebensjahres ausbricht, darf Aufwendungen für die Ernährung vorläufigen Rechtswegs befand.
vom 19.8. 2011) übernehmen nicht vorgenommen werden.« o
im Haushalt des Vaters entfallen. Bei der Untersuchung gehe es die Krankenkassen zwar bei Ri-Ob die zusätzlichen Kosten wäh- weder um die Krankenbehand- sikoschwangerschaften
(etwa Az.: L 5 KR 720/11 ER
Source: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/Archiv/Jahrgang-2012/SoSi_plus_3_2012_archiv.pdf
Montalvão et al. J Rheum Dis Treat 2016, 2:029 Journal of Rheumatic Diseases and Treatment Case Series: Open Access Anti-inflammatory Effect of Antioxidant Pequi (Caryocar Brasiliense) Oil Capsules and Antioxidant Effect of Vitamin D and Physical Activity on Systemic Lupus Erythematosus PatientsThaís Muniz Montalvão1,2, Ana Luisa Miranda-Vilela2,3*, Cesar Koppe Grisolia2 and Leopol-
NEXT 43_SEPTEMBER 12 Dorothée Baumann, de la série Pleasure Arousal Dominance, 2011 NEXT 43_SEPTEMBER 12_P2 RUBRIQUES / SECTIONS Chères lectrices, chers lecteurs de NEXT, L'actualité de la rentrée culturelle est d'une grande diversité et d'une extraordinaire richesse ; j'espère que vous aurez le plaisir d'en découvrir un aperçu ici. En 2012, le Festival Images à Vevey et les Journées photographiques de Bienne sont d'excellentes occasions pour voir de nombreuses expositions de photographie contemporaine d'un niveau international. NEAR contribue a la réflexion sur le livre d'artiste en vous proposant une journée de rencontres, à ne